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Zum Nachdenken:

Bundesinstitut schränkt wegen schwerer Nebenwirkungen die Zulassung bestimmter Arzneimittel bei ADHS ein.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Wirkung zum 1.September 2009 die Zulassung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff "Methyl-phenidat" (z.B. Ritalin) geändert. Dies könnte ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Über- und Fehlversorgung mit Methylphenidat bei Kindern und Jugendlichen sein.

Die Behandlung mit Methylphenidat setzt demnach zum einen die gesicherte, kriterienorientierte Diagnostik einer ADHS und eine entsprechende Schwere und Dauer der Erkrankung voraus. Die Diagnose darf sich nicht allein auf das Vorhandensein eines oder mehrerer Symptome stützen. Zum anderen müssen Behandlungsversuche mit anderen Therapieverfahren, wie z.B. Psychotherapie, unternommen worden sein, ohne daß sich unter diesen Behandlungen allein ein Therapieerfolg eingestellt hat.

Wenn entsprechend dieser Vorgaben eine Indikation für eine Behandlung mit Methylphenidat gestellt werden kann, hat die medikamentöse Behandlung im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zu erfolgen. Diese therapeutische Gesamtstrategie umfasst i.d.R. sowohl psychologische, pädagogische, soziale als auch pharmakologische Maßnahmen und die Behandlung darf nur noch unter strenger Aufsicht  eines Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern durchgeführt werden. Ferner muß der Arzt, der Methylphenidat über längere Zeit bei Kindern und Heranwachsenden mit ADHS anwendet, regelmäßig den langfristigen "Nutzen" des Arzneimittels für den einzelnen Patienten prüfen , indem er das Medikament mindestens einmal im Jahr absetzt. Außerdem müssen Patienten unter Langzeitbehandlung hinsichtlich Herz-Kreislaufstatus, Wachstum, Appetit und anderer psychischer Erkrankungen engmaschig überwacht werden!

Insbesondere Berichte über zum Teil schwere unerwünschte Nebenwirkungen von Methylphenidat, wie das erhöhte Risiko für kardiovaskuläre (= Herz und Gefäße betreffende ) Ereignisse und Schlaganfälle (z.T. bei Dreijährigen!), hatten dazu geführt, daß bereits  im Juni 2007 auf Antrag der Europäischen Kommission ein europäisches Risikobewertungsverfahren für Methylphenidat-haltige Arzneimittel eingeleitet worden war. Mit der Kommissionsentscheidung vom 27.Mai 2009 und den daraus resultierenden Änderungen der Zulassungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten wurde das Verfahren abgeschlossen.